Zeit ist in der Politik ein wichtiger Faktor. Zur Kunst politischer Veränderungen gehört unabdingbar ein Sinn für den „Kairos“, den richtigen Zeitpunkt: Wann ist eine Situation offen für Richtungswechsel, für neue Gesichtspunkte – und wann wieder so festgefahren, dass jede Einmischung folgenlos abprallt.
Viele machen sich Gedanken über besorgniserregende politische Entwicklungen. Aber nur wenige schaffen es, zum rechten Zeitpunkt die geeignete Form der Einmischung zu finden und zu ergreifen. Ist diese dann noch von Erfolg gekrönt, ist das eine Sternstunde des zivilgesellschaftlichen Engagements. Man kann aber auch auf den Punkt genau rechtzeitig und darüber hinaus erfolgreich intervenieren - und am Ende ist trotzdem alles umsonst. „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“, sagte Gorbatschow 1989. „Wer nicht zu spät kommt, den bestraft die Kommission!“ könnte man diesen Satz heute ergänzen. Lesen Sie selbst, was Millionen Europäerinnen und Europäer derzeit enttäuscht und wütend an den hehren Grundsätzen der Union zweifeln lässt:
„Stop TTIP“ nach Jahren zugelassen
Die Europäische Kommission hat am 4.Juli 2017 bekanntgegeben, dass sie die Europäische Bürgerinitiative (EBI)„Stop TTIP“ zur Registrierung zulassen wird. Deren Ziel ist, das Verhandlungsmandat für die “Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)“ mit den USA zurückzuweisen und das „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA)"mit Kanada nicht weiter zu verhandeln. In der offiziellen Erklärung heißt es: „Mit der förmlichen Registrierung dieser Initiative am 10. Juli 2017 beginnt die einjährige Frist, innerhalb derer die Initiatoren nun Unterschriften sammeln können“.
Das ist ziemlich bizarr – und offenbart das ignorante und stiefmütterliche Verhältnis der Europäischen Kommission zu der den Bürgern (in Artikel 11(4) des EU-Vertrages) eingeräumten Bürgerbeteiligung. Diese Frist nämlich hätte eigentlich schon vor genau 3 Jahren, im Sommer 2014 beginnen müssen. Damals waren die öffentliche Debatte und auch die Verhandlungen über CETA und TTIP an ihrem entscheidenden Punkt angelangt. In dieser Situation wollten Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aller Mitgliedsländer auf die Verhandlungen Einfluss nehmen. Sie wollten verhindern, dass durch eine Unterzeichnung dieser Abkommen die Freiheit zu Entscheidungen in wichtigen sozialen, ökologischen, ökonomischen und demokratischen Belangen den Bürgern aus der Hand genommen und in die nicht gewählter Organe gelegt werden würde. Deshalb ergriffen sie ihr vertraglich garantiertes Recht, ein förmliches Verfahren zur Bürgerbeteiligung mit Namen „Europäische Bürgerinitiative“ (EBI) zu starten. Eine solche Bürgerinitiative hat das Ziel, die Kommission zu einer bestimmten Maßnahme oder Handlung aufzufordern und muss von 1 Millionen Bürger/innen aus 7 Ländern unterstützt werden.
So hatte im Juli 2014 ein von Mehr Demokratie e.V., attac etc. initiiertes europaweites Bündnis aus über 700 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Einleitung einer EBI, einer europaweiten Unterschriftensammlung, beantragt. Doch es hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Als dieser fungiert in dem demokratischen Entwicklungsgebiet Europäische Union derzeit noch die EU-Kommission. Sie entscheidet letztlich über Speisekarte, Personal, Zubereitung - und Restaurantkritik. Jawohl: Nicht nur, dass sich eine EBI gegen die Politik der Kommission richtet – die selbe Kommission entscheidet zuerst einmal, ob sie diese Kritik überhaupt zulassen möchte. Wenn nicht, darf die Unterschriftensammlung gar nicht beginnen.
Die Kommission hatte nach zweimonatigem Nachdenken am 10. September 2014 den Antrag zurückgewiesen – d.h. der Initiative das Recht der (notwendigen) Registrierung zur Unterschriftensammlung verweigert. Überzeugt, dass diese Zurückweisung rechtswidrig sei und dass die Unterschriften - der unmittelbar zu erwartenden Unterzeichnung wegen - sofort gesammelt werden müssten, beschlossen die Initiatoren, dennoch zu sammeln und diese Sammlung unter Beachtung aller für eine EBI geltenden Vorschriften selbst zu organisieren. Diese Sammlung ist längst abgeschlossen und erbrachte einen überwältigenden Erfolg. Mit über 3 Millionen Unterzeichneten war sie die bislang erfolgreichste EBI aller Zeiten.
Was die Kommission generös erlaubt, ist längst geschehen
Was die Kommission mit großer Generosität ab heute erlauben möchte, ist also längst passiert. Ganz Europa hat es mitbekommen, sich daran beteiligt, darüber diskutiert. Nur die Kommission nicht. Sie hat sich Augen und Ohren zugehalten und so getan, als gebe es keine EBI. Jetzt will sie sie plötzlich erlauben. Woher dieser Sinneswandel? Richtig, die Kommission hat nicht ihre Meinung geändert, sondern sie wurde dazu gezwungen. Der Europäische Gerichtshof hat am 10.Mai 2017 die negative Entscheidung der Kommission als rechtsfehlerhaft deklariert und annulliert. Das Bündnis „Stop TTIP“ hat auf ganzer Linie Recht bekommen.
Dass die EU-Kommission sich jetzt also korrigiert und eine Unterschriftensammlung zulassen will, ist nobel. Aber eben auch: zu spät. Drei Jahre sind vergangen. Das ist eine lange Zeit. Heute, Jahre später, liegt TTIP wegen des geschwundenen Verhandlungswillens der Trump-Administration auf Eis. Und CETA, das Abkommen mit Kanada, wurde unterzeichnet – was die geforderte Unterschriftensammlung ja gerade verhindern wollte.
Die lapidare Erklärung der Kommission offenbart zugleich eine erstaunliche Entrücktheit ihres bürgerfernen Beamtenapparats. Nun, da die Sammlung abgeschlossen ist und mehr als 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger unterschrieben haben, beiläufig den Start einer Unterschriftensammlung anzukündigen und den Initiatoren großmütig das Sammeln zu erlauben, ist frivol. Die Sammlung hat längst stattgefunden – und die Kommission täte gut daran, diese Tatsache und damit auch die bis heute nachdrücklichste und deutlichste Willensbekundung europäischer Bürgerinnen und Bürger, endlich anzuerkennen.
Bei der Unterschrift etwas anderes meinen als in dem Text steht?
Wie überaus weltfremd ihr Vorschlag ist, zeigt auch ihr eigener Hinweis: Die Forderung der EBI, CETA nicht zu unterzeichnen, sei mittlerweile bedeutungslos, schreibt sie selbst, weil die Kommission ja das Abkommen am 30.10.2016 bereits unterzeichnet habe. Trotzdem möchte die Kommission, dass nun 2017/18 zu dem unveränderten Text von 2014 Unterschriften gesammelt werden. Die künftigen Unterschriften, so belehrt uns die auf die Einhaltung und Durchsetzung europäischen Rechts verpflichtete Behörde, könnten doch einfach in dem Bewusstsein ausgefertigt werden, dass sie auf andere Rechtsakte abzielen, als in dem unterzeichneten Text tatsächlich aufgeführt. Wörtlich: "However, the request for a proposal not to sign CETA has now become devoid of purpose, since it was signed on 30 October 2016. Signatures of support for this Citizens' Initiative may therefore be collected on the understanding that they aim for other legal acts.
Das ist schon ziemlich haarsträubend. Man soll etwas mit eigenhändiger Unterschrift unterzeichnen, dabei aber in dem Bewusstsein handeln, dass das, was in diesem Text steht, obsolet ist und gar nicht geht. Man soll dabei die Vorstellung („understanding“) haben, dass die Unterschrift, wenn überhaupt noch, andere Folgen haben kann, als die im Text formulierten. Der Verdacht drängt sich auf, dass die Kommission das, was sie hier anregt, selbst gar nicht ernst meint – und im Ergebnis auch nicht ernst nehmen (und befolgen) wird.
Außerdem vermute ich, dass die Kommissionsbeamten noch nie Unterschriften gesammelt haben. Sie wissen nichts von dem worüber sie hier entscheiden. Unterschriftensammeln ist nämlich echte Arbeit. Es kostet viel Geld und Zeit. Zigtausende Menschen tun das, aus reinem Idealismus. Aber sie tun es nur, wenn sie ganz von dem überzeugt sind, was sie sammeln und wenn sie davon ausgehen, dass es etwas bewirkt. Anderenfalls würden sie das nie tun.
Ist ihr Vorschlag überhaupt praktikabel? Einer Unterschrift – vor allem auf der Straße – geht in der Regel ein längeres Gespräch voraus. Erst am Ende dann erfolgt die Willensbekundung des Bürgers. Das verlangt Information und Argumentation, kostet Aufwand und Zeit – und verlangt einen starken, nachhaltigen Entschluss, den man nicht geringschätzen sollte. So etwas einfach noch einmal zu wiederholen, ist unmöglich. „Stop TTIP? - Das habe ich doch schon unterschrieben!“ wäre die selbstverständliche Reaktion der Angesprochenen. Wer eine EBI unterschreibt, tut dies im Bewusstsein, ein Bürgerrecht wahrzunehmen. Und er weiß: dabei gelten klare Regeln. Eine der wichtigsten ist, dass jede/r Bürger/in jede Vorlage nur einmal unterschreiben darf. Mit der Vorstellung, dass die Bürger hier ohne Abwinken noch ein zweites Mal den selben Text unterschreiben würden, dürfte die Kommission alleine stehen.
Etwas mit großem öffentlichem Aplomb offiziell zuzulassen, was in Wortlaut und Inhalt gar nicht mehr zutreffend ist und dabei freihändig einfach ein “anderes” Rechtsverständnis vorzuschlagen, vage, unbestimmt, ohne zu benennen, was damit gemeint sein könne – und gleichzeitig nicht zuzulassen und anzuerkennen, was als politisches Faktum unmissverständlich im Raum steht, macht einen eher halbseidenen, zwielichtigen Eindruck. Und es überfordert die Initiativen. Wie sollen sie den Bürgern erklären, was sie selbst nicht verstehen, geschweige denn für richtig halten?
Arbeit an der Substanz des Gemeinwesens
Kein Mensch kann erfolgreich Unterschriften sammeln unter einer Forderung, die in ihrer Formulierung so nicht mehr zutrifft. Und niemand setzt seine eigenhändige Signatur unter einen Text, von dem er nicht überzeugt ist. Jetzt noch einmal auf die Straße zu gehen und von vorne anzufangen, wäre also unmöglich. Möglich aber wäre, dass die Kommission, die das Verfahren vergeblich zu verhindern versuchte, die eingetretenen Tatsachen endlich anerkennt.
Die Kommission könnte ein Signal für Demut und Bürgerfreundlichkeit setzen, indem sie:
· Einräumt, dass ihre damalige Ablehnung ein schwerwiegender Fehler war –
· Anerkennt, dass gleichwohl die beantragte EBI mittlerweile in Form einer selbstorganisierten Unterschriftensammlung stattgefunden hat –
· Die Unterschriften entgegennimmt und auf Zahl und Gültigkeit prüft (Unterzeichnete sind Bürger der EU, Doppel-oder Mehrfachunterschriften werden ausgesondert etc.)
· Bei sinngemäßer Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen (mind. über 1 Mio Unterschriften aus 7 Mitgliedsländern) vom Erfolg der Unterschriftensammlung ausgeht und die EBI gemäß den Regeln der EBI-Verordnung aufgreift und behandelt.
Das Begründen und Durchführen einer Europäischen Bürgerinitiative ist eine Arbeit an der und für die Substanz des Gemeinwesens. Eine Arbeit, die man keineswegs auf die leichte Schulter nehmen und auch nicht durch falschen behördlichen Umgang damit entwerten darf.
Die EBI gibt Bürger/n das Recht, sich mit eigenen Vorschlägen und Gesichtspunkten in die Politik der Europäischen Union einzumischen. Durch solche Vorgänge bildet sich, was wir noch lange nicht genügend haben: Eine europäische Zivilgesellschaft, ein europäischer politischer Raum, eine europäische (und nicht bloß nationale) politische Debatte.
Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich auf diese Weise erfolgreich in die Politik der EU einbringen konnten, desto stärker wird die Empfindung: „Wir sind Europa!“
Denn tatsächlich: Reden wir über Europa, tun wir immer, als wären wir nicht beteiligt. Als wären wir nur Zuschauer. Als wäre Europa die Angelegenheit einer abgehobenen Elite aus (u.a.) Politikern, Kommissaren, Staats- und Regierungschefs. Dabei gilt: Es ist am Ende doch unser Europa – und nicht „deren“ Europa, über dessen Zukunft wir streiten! - Sonst wäre dieser Kampf ja auch gar nicht nötig.
Der lange Weg zu Bürgerbeteiligung in Europa
Es ist noch gar nicht lange her, dass die EBI als das europa- und weltweit erste transnationale Partizipationsrecht durchgesetzt wurde. Und sie wurde damals feierlich als die große neue Errungenschaft und Verheißung einer – angeblich – demokratischer gewordenen EU verkündet. Die Kommission hat daraus – nicht erst durch ihr Verhalten bei „Stop TTIP ...“, sondern auch schon durch unnötige und schwer erfüllbare Auflagen, überbordenden Bürokratismus, den ständigen Absturz der Sammlungs-Webseite, unzählige Nichtzulassungs-Entscheidungen und ihre konstante Weigerung, aus den erfolgreichen EBIs Konsequenzen zu ziehen – eine Lachnummer gemacht. Der bisherige Umgang der Kommission mit diesem Recht ist geeignet, die Enttäuschung der Bürger noch zu verstärken. Stand heute ist die EBI als Demokratie-Tiger gestartet und als Kommissions-Bettvorleger gelandet.
Doch jetzt gibt es die Chance zu einer deutlichen Verbesserung. Als treibende Kraft und verantwortlicher Vorschlagender („Berichterstatter“) des Europäischen Parlamentes zur EBI konnte ich damals ganz bewusst noch eine baldige Pflicht zur Revision im Verordnungstext verankern. Der Grund ist einfach – und heute noch weit offensichtlicher als damals: Rat und Kommission hatten solche Angst vor zu viel Mitsprache der Bürger, vor einer Relativierung ihrer Macht, dass sie alles taten, um das neue Bürgerbeteiligungsrecht einzuschränken, seine Durchführung zu erschweren und seine politischen und rechtlichen Folgen zu minimieren. Alleine konnte das Parlament (wegen seiner noch immer eingeschränkten Rolle lediglich als „Mit-Gesetzgeber“) diesen Angriff auf die künftigen Rechte der Bürger nicht ausreichend zurückweisen. So war damals schon absehbar, dass die EBI nicht schon im ersten Anlauf zu dem strahlenden Beteiligungsinstrument einer selbstbewussten europäischen Demokratie werden könnte, als welches sie von ihren Initiatoren veranlagt war. Deshalb der Zwang zur Revision nach einigen Jahren Praxis.
Und diese Revision ist gründlich vorbereitet. Unabhängige Expert(inn)en wurden vom Europäischen Parlament beauftragt, in empirischen Studien die bisher gemachten Erfahrungen nach wissenschaftlichen Kriterien zu sammeln, auszuwerten, die Schwächen und Fehler der ersten Verordnung zu analysieren und auf dieser Grundlage praktikable Reformvorschläge zu machen. Ebenso haben sich Bürgerinnen und Bürger, zivilgesellschaftliche Initiativen sowie Sachverständige in großer Zahl beim Parlament wie bei der Kommission eingebracht und sinnvolle Vorschläge für sinnvolle Verbesserungen gemacht. Sie gehen tendenziell alle in die gleiche Richtung, wollen Bürokratie abbauen, die Durchführung einfacher, praktikabler und vor allem bürgerfreundlicher machen und die Wirkungen erfolgreicher EBIs stärken. Die europäische Kommission (die - wieder eine Mangelerscheinung der noch unterentwickelten europäischen Demokratie – bislang alleine das Recht zu Gesetzesvorlagen hat) hat nun gelobt, diese Vorschläge gründlich zu analysieren und auf ihrer Grundlage noch in diesem Jahr einen Reformvorschlag vorzulegen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament erneut. Da steht die Türe für Veränderungen weit offen. Und ich kann nur inständig hoffen, dass sie genutzt wird. Schneller als erwartet könnte so aus dem Debakel des Umgangs mit „Stop TTIP“ und etlichen anderen unnötig gescheiterten oder abgelehnten EBIs gelernt und Europa ein Stück weit demokratischer und bürgernäher werden.
Europa vom Kopf auf die Füße stellen
Die EU steht längst mit dem Rücken zur Wand. Die Enttäuschung über abgehobene Entscheidungen der Brüsseler Behörden und, mehr noch, über mangelnde Einflussmöglichkeiten der Bürger, sitzt tief. Es ist im Zeitalter der Demokratie nicht gedeihlich, wenn Menschen das Gefühl haben, dass substanzielle Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden, ohne dass sie wirklich darauf Einfluss nehmen könnten. Die EBI wollte genau diesen Mangel beheben. Sie wollte endlich auch den Bürgern eine Möglichkeit geben, sich in der europäischen Politik wirksam zu Wort zu melden. Machen wir sie endlich auch dazu - zum Wohle Europas, zum Wohle der Demokratie, zum Wohle der Bürger.
Denn die zunehmende Abkehr von Europa und Rückkehr zur Beschwörung des Nationalen ist keine nachhaltige Antwort auf die großen Herausforderungen unserer von globalen Krisen geprägten Zeit. Vielmehr wäre endlich eine Zuwendung zu Europa an der Zeit. Aber eine, die Europa vom Kopf auf die Füße stellt. Die aus einem zentralistischen, bürgerfernen, exekutivischen Europa ein subsidiär-föderales, bürgernahes und vor allem: konsequent demokratisches Europa macht.
Wer Europa retten will, muss es demokratischer machen. Aus „deren Europa“ muss „unser Europa“, aus dem Europa der Institutionen ein Europa der Bürger werden.
P.S.: Die Europäische Kommission hat am 4.Juli 2017 in Straßburg bekanntgegeben, dass sie die im Juli 2014 eingereichte EBI „Stopp TTIP und CETA“ zum 10. Juli 2017 registriert und keinen Widerspruch gegen das Urteil des EuGH vom 10. Mai 2017 einlegt. Hier der Wortlaut: <link http: europa.eu rapid press-release_ip-17-1872_en.htm>
europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1872_en.htm
P.P.S.: Die offizielle Online-Konsultation der Europäischen Kommission zur Reform der EBI (Englisch: European Citizens Initiative, ECI), an der sich jede/r beteiligen kann, läuft noch bis zum 16. August. Hier der Link für die deutsche Version:
<link https: ec.europa.eu info consultations public-consultation-european-citizens-initiative_de>
ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-european-citizens-initiative_de
Eine möglichst große Beteiligung für mehr Demokratie in Europa wäre ein gutes Zeichen!
P.P.P.S.: Noch in diesem Jahr will Meer Demokratie ein fakultatives Referendum gegen die Ratifizierung von CETA in den Niederlanden starten. Um ein „Raadgevend Referendum“, also ein konsultatives Referendum auslösen zu können müssen innerhalb einer Frist von sechs Wochen mindestens 300.000 Unterschriften gesammelt werden.