Aktive Rechtsgestaltung

Anthroposophie und Recht: ein Spannungsfeld, das immer wieder auf seine Lebenstauglichkeit geprüft wird. Wie gehen Anthroposophen mit "dem Recht" um? Welche Erkenntnisquellen lassen sich durch Anthroposophie dafür erschließen? Welche Bedeutung hat "das Recht" für die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen überhaupt, auch und gerade in anthroposophisch geprägten Einrichtungen?

Zwei Zugangswege prägen unser gewöhnliches Verhältnis zum Recht:

 

·       eine "überregelte Werkwelt", der wir oft mit Antipathie begegnen; und

·       "regellose Verhältnisse", oft auch zu finden in anthroposophisch geführten Einrichtungen, die wir so lange mit Sympathie begleiten, bis etwas schief geht und nach Fachjuristen gesucht wird.

 

Seit 2012 arbeitet die Initiative zur aktiven Rechtsgestaltung[1] an der Erweiterung und Erneuerung des Rechts in einem umfassenden Sinne.
Sie trifft sich regelmäßig alle zwei bis drei Monate in Bochum. Menschen aus unterschiedlichen Berufen, die wenigsten Juristen. Es sind ihre eigenen Lebens- und Berufserfahrungen, die sie nach Wegen zu heilsamen sozialen Verhältnissen suchen lassen. Eine Forschungsinitiative, die anthroposophisch orientierte Ansätze im praktischen Üben erprobt, um aus den daraus gewonnen Erfahrungen Erkenntnisse für die Erweiterung und Erneuerung des Rechts zu gewinnen.

  …Wenn wir die gängigen Gegenwelten für den Zugang zum Recht einander gegenüberstellen, bildet sich ein Zwischenraum, ein "Freiraum für eine aktive Rechtsgestaltung". Hierkann sich das schöpferische Potential des Menschen entwickeln, ganz im Sinne von Schiller in der Entfaltung seines Spieltriebes zwischen Form- und Stofftrieb. Hier stehen wir nicht mehr hilflos der überregelten Alltagswelt gegenüber und begnügen uns auch nicht mit den ungeregelten Verhältnissen unserer sozialen Beziehungen.

Warum begegnen wir dieser Abneigung gegenüber "dem Recht"? Weil es – oft unbewusst – reduziert wird auf das vorgegebene Rechtssystem mit Normen und Formeln: fremdbestimmt, trocken, leblos.

Seit 20 Jahren gibt es auch im Rahmen der Sektion Initiativen wie JURA NOVA, um über diesen Ansatz auch geisteswissenschaftlich hinaus zu kommen[2].

 

Eine wesentliche Erkenntnis aus dieser Forschungsarbeit ist die Erfassung des Rechts in seinem viergliedrigen Schichtenbau:

 

(1)           Auf dem Normenfundament herrscht für alle Menschen Gleichheit; das staatlich garantierte, verordnete und kontrollierte Rechtssystem bildet die Basis(stabil, hart, fest, auch dunkel, unverrückbar mit Geboten und Verboten). Hier ist der Ort der Gesetze, der verbindlichen Verträge, überhaupt aller Regelungen. Diesem Fundament haftet etwas Beständiges und Objektives an.

(2)          In der Lebensschicht des Rechts entwickelt der Mensch in Freiheit Dynamik und Energie für eine aktive Rechtsgestaltung; dort entfalten sich rechtsschöpferische Prozesse, die in alle Bereiche des sozialen Organismus wirken; im Streben nach dem Richtigen: was die Situation fordert und die beteiligten Akteure brauchen. Die Qualität erscheint hier flüssig-fließend, flutend, manchmal auch wirbelnd und mit-reißend, prozeß-orientiert;

(3)          Auf der Wertebene erzeugt der übend-tätige Mensch mit Hilfe moralischer Phantasie Rechtsideen, als Erkenntnisquellen, die in die rechtsschöpfer-ischen Prozesse wertbegründend und -beziehend einfließen. Dieser Bereich drückt sich durch Qualitäten aus wie luftig, in Übergänglichkeiten und Polaritäten wirkend, Klarheit schaffend, erhellend.

(4)          Aus der Kraftquelle der allumfassenden Gerechtigkeit schöpft der Mensch moralische Intuitionen. Diese Region lässt sich kaum definieren. Sie verwirklicht sich in der Würde eines jedenMenschen. Dieser Bereich hat eine feurige Qualität, er spendet Begeisterung und verwirklicht sich in goldenen Augenblicken, die der Mensch als "seelenbegnadend" erleben kann.

 

In diesen Bildern finden wir eine viergegliederte Ganzheit, eine ganzheitliche Differenzierung der Rechtswirklichkeit.

 

Der Mensch als Schöpfer und Gestalter seiner selbst

 

ist ein übergreifendes Grundthema sowohl für das Recht als auch für die Anthroposophie mit der weiteren Frage: wie läßt sich daraus eine allseitige Wirklichkeit des Rechts erfassen und entwickeln? Mit diesem Ansatz befreien wir uns  von dem, was das offizielle Rechtssystem uns zumutet. Wir lassen es weiter gelten, aber reduzieren unser Rechtsverständnis nicht darauf. Und wir emanzipieren uns von den Fachjuristen und Rechtsgelehrten, dem normierten Recht. Wir wenden unser Interesse dem Individuum, dem einzelnen Menschen, zu, der im schöpferischen Prozeß übend und erlebend seine Rechts-Fähigkeit entwickelt, indem er die Gestaltung seiner rechtlichen Beziehungen bewußt in die eigene Hand nimmt. Damit wird das Recht eine zutiefst menschliche Angelegenheit, die wir nicht mehr den Juristen allein überlassen.

 

Und wir erreichen Autonomie des Menschenbisin die rechtliche Gestaltung seiner Lebensverhältnisse, auf dem Wege der Selbstgesetzgebung ("Autonomie"). Ich werde zum Gesetzgeber meiner selbst, meines Selbst. Ich lasse diese übend erprobte Fähigkeit einfließen in mein alltägliches Handeln, vielleicht in homöopathischen Dosen, aber in alle Rechtsbildeprozesse durch die vier Schich-ten hindurch.

 

Durch eine ganzheitliche Rechtsanschauung erfasse ich auch den Menschen in seiner Ganzheit, angefangen bei seiner unantastbaren Würde gegenüber jedermann - über die sein Handeln prägenden Grundwerte - im lebendigen Umgang in den Rechtsbildeprozessen (Vertragsverhandlungen, Mediation, Konferenzen). Und schließlich bis hin zu einer verbindlichen Regelung dessen, was unter den Beteiligten auch wirklich gelten soll, indem ich "geregelte Verhältnisse" schaffe.

 

Weitere Informationen über Gerd Flint:recht-aktivnoSpam@posteo.de

Seit 2009 arbeitet in den Niederlanden die Initiative zur Erneuerung des Rechtslebens durch "actief recht". Von ihr gingen wichtige Impulse auch für unsere Initiative aus. Weitere Infos über Dirk Jan de Geer:degeernoSpam@kpnmail.nl